Es gelten gewisse Regeln für Fragen in Vorstellungsgesprächen

Die Zeit der Verschickung von Bewerbungsunterlagen war erfolgreich und sie hat zur ersten Einladung zum Vorstellungsgespräch geführt. Völlig verständlich, dass fast jeder Bewerber aufgeregt ist. Er sollte dennoch gut vorbereitet zu diesem Gespräch gehen. Gründliche Vorbereitung nimmt ihm einen Teil der Aufregung und er tritt bei seinem potentiellen Arbeitgeber mit Kompetenz auf.

Psychologische Gutachten sagen aus, dass sich ein Mensch nach spätestens 15 Sekunden sein Urteil über den Menschen gebildet hat, der ihm gegenübersteht. Dies ist der wichtigste Punkt bei einem Vorstellungsgespräch. Diese wenigen Sekunden entscheiden über Sympathie oder Ablehnung. Diese mentale Entscheidung findet im Gehirn statt und überschattet alle anderen Entscheidungen, die sich beispielsweise aus einer besonders hochwertigen Qualifizierung des Bewerbers ergeben.

Um sich auf dieses Gespräch vorzubereiten, sollte sich der Bewerber so umfangreich wie nur möglich über die betreffende Firma informieren. Aus diesen Informationen ergeben sich im Vorstellungsgespräch Fragen, mit denen er sein Interesse bekundet.

Was sollte ein Bewerber im Vorstellungsgespräch fragen

Eine Grundregel ist, das Fragen zu stellen immer besser ist, als im Ungewissen zu bleiben. Ein Bewerber sollte allerdings nur solche Fragen stellen, die für ihn von Interesse für seinen potenziellen Arbeitsplatz sind. Fragen, die seine eventuell noch vorhandene Unsicherheit preisgeben würden, sind tabu! Beispielsweise die Frage, ob ihm der Firmenchef oder Personalleiter diese ausgeschriebene Tätigkeit überhaupt zutrauen würde, darf er auf keinen Fall stellen!

Einen ersten positiven Eindruck erweckt ein Bewerber, wenn er Fragen über die Arbeitsweise, Produkte, Referenzen etc. der Firma stellt. Zwar wird ihm der Firmenchef oder Personalleiter die Firma kurz vorgestellt haben, aber gut vorbereitet ergeben sich hier immer Fragen. Der Bewerber bekundet damit sein Interesse an der Firma. Er darf auch loben, denn welcher Firmenchef fühlt sich nicht geschmeichelt, wenn er auf ein besonders hochwertiges Referenzobjekt angesprochen wird.

Der Bewerber sollte aber auch organisatorische Fragen stellen. Hier stehen Fragen zu möglichen Qualifizierungen und Aufstiegsmöglichkeiten an erster Stelle. Aber auch grundlegende Interessen müssen besprochen werden. Beispielsweise die ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein mit festen Terminen muss angesprochen werden, bevor sie nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zum unüberbrückbaren Dauerproblem wird.

Was darf der Firmenchef nicht im Vorstellungsgespräch fragen

Dazu hat der Gesetzgeber einen umfangreichen Katalog erstellt und deshalb sollen hier nur die wichtigsten Tabufragen genannt werden. Ob eine Bewerberin zurzeit schwanger ist oder ob jemand gleichgeschlechtliche Veranlagungen hat, geht den Chef nichts an.

Dasselbe betrifft politische Interessen, Parteizugehörigkeiten und Konfessionen. Auch die finanzielle Situation des Bewerbers darf nicht abgefragt werden.

Bei Vorerkrankungen oder Vorstrafen bestehen jedoch Einschränkungen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem vorgesehenen Arbeitsplatz bestehen.

Beim Vorstellungsgespräch Fragen zu stellen, führt oftmals sogar zum ersten konstruktiven Fachsimpeln und zum Arbeitsvertrag.